Amtskonzept zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich

Projekt
Amtskonzept zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich
Planende Kommune
Amt Büsum-Wesselburen
Planungszeitraum
9 Monate
Planungsziel
Eine fachbasierte, geordnete Entwicklung von raumbedeutsamen Solar-Freiflächenanlagen im gesamten Amtsbereich

Das Amt Büsum-Wesselburen trägt bereits durch die vorhandenen Windkraftanlagen seinen Teil zur „Energieküstenregion Dithmarschen“ bei. In Bezug auf den Ausbau der Stromproduktion aus Sonnenkraft bestehen aktuell im Amtsbereich noch umfangreich ungenutzte Potentiale. Die Solarenergie ist eine der wichtigsten Säulen der globalen Energiewende und steht aktuell im Fokus vieler Investoren.

Das Amt Büsum-Wesselburen hat dies zum Anlass genommen, wie vom Land Schleswig-Holstein gewünscht, eine frühzeitig räumlich abgestimmte Auswahl von geeigneten Flächen zu ermitteln.

Das Amtskonzept dient als Handreichung für gemeindliche und amtsweite Entscheidungsprozesse.

Ziel war hierbei, eine fachbasierte, geordnete Entwicklung von raumbedeutsamen Solar-Freiflächenanlagen im gesamten Amtsbereich durch eine Konzentrierung von großflächigen Eignungsgebieten. Bei dem Amtskonzept des Amtes Büsum-Wesselburen handelt es sich um ein gemeindeübergreifendes Plankonzept. 

Über die formulierten Anforderungen des Landes Schleswig-Holstein fanden weitere regionale Ausschlusskriterien zur Schonung von Natur und Landschaft Anwendung. Im Anschluss wurden unter Anwendung von Abwägungsprozessen insgesamt 5 Priorisierungsgruppen mit den jeweiligen gruppenzugehörigen Eignungsgebieten gebildet. 
Jedes Eignungsgebiet muss eine Mindestgröße von 20 ha aufweisen. Die Priorisierungsgruppen sind nacheinander umzusetzen. Von der Beachtung ausgenommen, sind Projekte, die primär der Eigenversorgung dienen (Einzelvorhaben). 

Das Plankonzept wurde im Rahmen einer Sitzung des Amtsausschusses im März 2022 einstimmig beschlossen.

Vorteile eines amtsweiten PV-Konzeptes:

- Gemeindeübergreifendes Plankonzept

- Abwägungsprozesse sind bereits erfolgt (Priorisierungen und Deckelung von Eignungsgebieten)

- Wünsche/Anregungen seitens der Fachbehörden können frühzeitig in den Planungsprozess mit einfließen

- Geordnete Entwicklung von raumbedeutsamen Solar-Freiflächenanlagen im gesamten Amtsbereich

- Interessenausgleich Landwirtschaft ↔ Energiewirtschaft

- Handreichung für gemeindliche und amtsweite Entscheidungsprozesse


Die detaillierten Inhalte des Amtskonzeptes zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich sind auf der Internetseite des Amtes Büsum-Wesselburen öffentlich zugänglich.